Rechtsprechung
   RG, 30.01.1911 - I 1234/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1911,5
RG, 30.01.1911 - I 1234/10 (https://dejure.org/1911,5)
RG, Entscheidung vom 30.01.1911 - I 1234/10 (https://dejure.org/1911,5)
RG, Entscheidung vom 30. Januar 1911 - I 1234/10 (https://dejure.org/1911,5)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1911,5) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Nach welchen Grundsätzen hat die "Erhöhung der verwirkten schwersten Strafe" bei Bildung der Gesamtstrafe stattzufinden? Kann die Erhöhung insbesondere dadurch erfolgen, daß die Einzelstrafen nach einem gleichen Verhältnisse gekürzt und darauf der Einsatzstrafe zugezählt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 44, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Wie schon das Reichsgericht (RGSt 44, 302, 306) hat auch der Bundesgerichtshof ebenfalls früher die Eigenständigkeit der Einzelstrafen betont, die nicht nur als Rechnungsgrößen anzusehen seien (NJW 1966, 509 Nr. 13), andererseits ausgesprochen, daß die Bildung der Gesamtstrafe keine bloße Rechenaufgabe sei (BGHSt 12, 1, 6, 7) [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58].

    Der Gesetzgeber geht davon aus, daß die einzelnen Taten Ausfluß einer einheitlichen Täterpersönlichkeit sind und deshalb nicht als bloße Summe, sondern als ein Inbegriff beurteilt werden müssen, dem eine selbständige Bedeutung zukommen kann (vgl. Erster schriftlicher Bericht des Bundestags-Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT.-Drucks. V/4094 S. 26 mit Hinweis auf § 69 E 1962 Begr. S. 193 f, die z.T. die Formulierung von RGSt 44, 302, 306 übernimmt).

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Dasselbe gilt, wenn die für die Einzelstrafen bewilligte Strafaussetzung zur Bewährung vor Bildung der Gesamtstrafe widerrufen worden war; der Richter, der später die Gesamtstrafe bildet, wird sich nicht einfach über diesen Widerruf hinwegsetzen, ebensowenig, wie etwa das eine Gesamtstrafe nach § 460 StPO bildende Gericht unter das Maß einer etwa früher schon gebildeten Gesamtstrafe, deren Einzelstrafen es in seine Gesamtstrafe einbezieht, heruntergehen darf (RGSt 6, 283 [286]; 44, 302 [303f]).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 05.11.1953 - 4 StR 818/52

    Rechtsmittel

    Dem Tatrichter ist es nicht verwehrt, bei der Bildung einer Gesamtstrafe zwischen der von ihm ermittelten und einer früher ausgesprochenen Strafe (§ 79 StGB) den Unrechtsgehalt der früheren Straftat zu berücksichtigen (RGSt 44, 302, 306).

    Falls das Landgericht in der neuen Hauptverhandlung nach § 106 Abs. 1 JGG eine Gefängnisstrafe oder aber wieder eine Zuchthausstrafe ausspricht, wird es bei Bildung einer neuen Gesamtstrafe mit der durch Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 1951 erkannten Strafe zu beachten haben, dass für die Feststellung, welche Strafe die verwirkte schwerste Strafe im Sinne des § 74 StGB ist, eine frühere Gesamtstrafe in deren Einzelstrafen aufzulösen ist (RGSt 44, 302).

  • BGH, 22.10.1953 - 5 StR 230/53
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55

    Rechtsmittel

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung wird darauf hingewiesen, daß bei der Einbeziehung einer durch früheres Urteil bereits erkannten Gesamtstrafe nach § 79 StGB die neue Gesamtstrafe aus allen - sowohl den früheren wie den jetzt neu verwirkten - Einzelstrafen zu bilden ist (RGSt 25, 297; 44, 302).
  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 348/72

    Verstoß gegen die Denkgesetze - Verstoß gegen den Grundsatz "im Zweifel für den

    Der Senat folgt mit dieser Auffassung den schon vom Reichsgericht ausgesprochenen Grundsätzen (RGSt 6, 283, 286; 44, 302, 304; so jetzt auch OLG Köln JMBl NRW 1964, 107) und der Rechtslehre (LK 9. Aufl. § 76 Rdn. 11; Schönke-Schröder, StGB 16. Aufl. § 76 Rdn. 28; Dreher, StGB 33. Aufl. § 76 Anm. 1 D; Maurach, Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil 4. Aufl. S. 791).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 84/54

    Rechtsmittel

    Wie dies im Einzelnen zu erfolgen hat, sagt das Gesetz nicht, sondern überläßt das dem richterlichen Ermessen (RGSt 44, 302, 306).
  • BGH, 28.08.1975 - 4 StR 318/75

    Gewährung einer Bewährungsstrafe bei Bildung einer Gesamtstrafe

    Damit befindet es sich in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGSt 6, 283, 285; 44, 302, 303; BGHSt 7, 180, 183; allerdings offen gelassen in BGH NJW 1973, 63).
  • BGH, 29.11.1966 - 1 StR 598/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchter Unzucht mit einem Kind in

    Die Höhe der für dieses Vergehen ausgeworfenen Einzelstrafe (nicht: "Einsatzstrafe": RGSt 44, 302 ff) von fünf Monaten Gefängnis enthält keinen Ermessensfehler.
  • BGH, 26.11.1958 - 2 StR 481/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.12.1952 - 3 StR 533/52

    Mitwirkung an der Vergasung von Juden aus allen Teilen Europas, von Zigeunern,

  • BGH, 29.10.1959 - 2 StR 445/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1958 - 2 StR 527/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.07.1955 - 5 StR 238/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.05.1953 - 1 StR 202/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.11.1955 - 1 StR 488/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.10.1951 - 4 StR 521/51

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht